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ERBRECHT

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod – entweder nach gesetzlichen Regelungen oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung.

Typische Fälle

Erbrechtliche Beratung: juristische Orientierung zur Organisation der Erbfolge und Vermögensübertragung.
Nachlassplanung: Strukturierung rechtlicher Maßnahmen zur geordneten künftigen Vermögensübertragung mit Sicherheit und Klarheit.
Gerichtliches und außergerichtliches Nachlassverfahren: juristische Begleitung zur Feststellung und Formalisierung der Erbenstellung, Ermittlung des Nachlasses und Durchführung der Teilung.
Nachtrags-/Ergänzungsteilung (Sobrepartilha): Maßnahmen zur Einbeziehung und Teilung von Vermögenswerten, die im ursprünglichen Verfahren nicht aufgeführt waren.
Gerichtliche Genehmigung (Alvará): Antrag zur Auszahlung von Beträgen, Übertragung von Vermögenswerten oder Durchführung spezifischer, gerichtlich genehmigter Handlungen.
Anfechtung von Testamenten: Vertretung in gerichtlichen Maßnahmen zur Gültigkeit, Auslegung oder Anfechtung von Testamenten.

Unsere Arbeitsweise

Wir handeln in erbrechtlichen Angelegenheiten technisch fundiert und strategisch und geben in jeder Phase des Verfahrens klare juristische Orientierung. Unsere Arbeit umfasst die Analyse der familiären und vermögensrechtlichen Situation, die Organisation der erforderlichen Unterlagen sowie die Durchführung geeigneter Maßnahmen für eine sichere, ordnungsgemäße und rechtlich gut strukturierte Nachlassabwicklung.

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Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine spezifische Beratung zu Ihrem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.